Burn-out-Coaching: Ergotherapie und Kurs bei Erschöpfung
Burn-out ist nach der Weltgesundheitsorganisation kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern ein Erschöpfungszustand aus andauerndem, nicht bewältigtem Stress am Arbeitsplatz. Bei anhaltender Erschöpfung und Überlastung gibt es bei ergo4me in Erfurt zwei Wege: psychisch-funktionelle Behandlung als Heilmittel auf ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung oder ein Kurs in progressiver Muskelentspannung und Autogenem Training. Beides ist Teil unserer ergotherapeutischen Arbeit, kein Coaching gegen Rechnung. Bei anhaltenden Beschwerden empfehlen wir zuerst eine ärztliche Abklärung.
Für wen die beiden Wege gedacht sind
Die beiden Wege passen zu unterschiedlichen Situationen:
- Psychisch-funktionelle Behandlung passt, wenn deine Ärztin, dein Arzt oder deine Psychotherapeutin beziehungsweise dein Psychotherapeut eine psychische Erkrankung oder Belastung feststellt, die deinen Alltag einschränkt, und dir dafür eine Verordnung ausstellt.
- Der Kurs in progressiver Muskelentspannung und Autogenem Training passt, wenn du ohne Verordnung etwas für deine Entspannung tun möchtest.
Burn-out selbst gilt nicht als eigenständige psychische Erkrankung. Wenn du unter anhaltender Erschöpfung leidest, lass das ärztlich abklären. Weder der Kurs noch die psychisch-funktionelle Behandlung ersetzen diese Abklärung.
Was die beiden Wege konkret bedeuten
Psychisch-funktionelle Behandlung ist eines der vier Heilmittel der Ergotherapie. Sie setzt an Alltagsstruktur, Antrieb und Konzentration an, wenn eine ärztlich oder psychotherapeutisch festgestellte psychische Erkrankung sie einschränkt, etwa eine Depression oder eine Angst- oder Belastungsstörung. Mehr dazu auf unserer Seite Psychisch-funktionelle Behandlung; progressive Muskelentspannung und Autogenes Training können als Entspannungsverfahren Teil davon sein.
Progressive Muskelentspannung und Autogenes Training gibt es bei ergo4me als Kurs und in der Einzeltherapie auf Verordnung. Für den Kurs brauchst du keine Verordnung. Mehr dazu unter Entspannungsverfahren.
Der Weg zu den beiden Angeboten
Für die psychisch-funktionelle Behandlung stellt dir deine Ärztin, dein Arzt oder deine Psychotherapeutin beziehungsweise dein Psychotherapeut eine Heilmittelverordnung (Muster 13) aus; die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Für den Kurs ist keine Verordnung nötig. Sprich bei anhaltender Erschöpfung zuerst mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt: So lässt sich früh erkennen, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung wie eine Depression dahintersteckt.
Häufige Fragen zum Burn-out-Coaching
Ist Burn-out eine Krankheit, die ihr behandelt?
Nein. Burn-out ist nach der Weltgesundheitsorganisation kein eigenständiges Krankheitsbild, sondern ein Erschöpfungszustand aus andauerndem, nicht bewältigtem Stress. Wir bieten psychisch-funktionelle Behandlung bei einer damit verbundenen psychischen Erkrankung oder Belastung an, auf Verordnung, sowie einen Kurs.
Was unterscheidet die beiden Wege?
Psychisch-funktionelle Behandlung ist ein Heilmittel auf ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung bei einer festgestellten psychischen Erkrankung oder Belastung. Der Kurs setzt keine Verordnung voraus.
Was heißt Burn-out-Coaching bei ergo4me?
Zwei Wege bei Erschöpfung und Überlastung: psychisch-funktionelle Behandlung auf Verordnung und ein Kurs, für den du keine Verordnung brauchst.
Was mache ich bei anhaltender Erschöpfung?
Lass das zuerst ärztlich abklären. Erschöpfung kann auch ein Anzeichen einer Depression sein, die eine eigene Behandlung braucht; weder der Kurs noch die psychisch-funktionelle Behandlung ersetzen diese Abklärung.
Weiterlesen
- Psychisch-funktionelle Behandlung
das Heilmittel bei psychischen Erkrankungen und Belastungen.
- Entspannungsverfahren
progressive Muskelentspannung und Autogenes Training als möglicher Baustein.
- Leistungen
alle Heilmittel der Ergotherapie im Überblick.
- Kopf und Alltag
wenn Konzentration und Gedächtnis nachlassen.
Was passt zu dir?
Sprich mit deiner Ärztin, deinem Arzt oder deiner Psychotherapeutin beziehungsweise deinem Psychotherapeuten über eine Verordnung, oder melde dich direkt bei uns. Am Telefon erklären wir dir, wie du zu welchem der beiden Wege kommst.
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