Rezept, Kosten, erster Termin: so läuft deine Ergotherapie ab
Der Weg zur Behandlung beginnt mit einer Verordnung deiner Ärztin oder deines Arztes. Damit rufst du bei ergo4me in Erfurt an oder schickst uns eine Terminanfrage. Beim ersten Termin erheben wir gemeinsam einen Befund und legen fest, woran wir arbeiten.
In drei Schritten zum ersten Termin
Der Weg zu deinem ersten Termin läuft immer gleich:
Verordnung
Deine Ärztin oder dein Arzt stellt dir eine Heilmittelverordnung für Ergotherapie aus, auf dem Formular „Muster 13“. Darauf stehen Diagnose, das verordnete Heilmittel im Wortlaut, Anzahl und Häufigkeit der Einheiten sowie, falls nötig, ein Kreuz für dringlichen Behandlungsbedarf. Verordnen dürfen alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten.
Termin anfragen oder anrufen
Mit der Verordnung meldest du dich bei uns — über unsere Terminanfrage oder direkt am Telefon. Für die Terminanfrage genügen drei Angaben: Name, Telefonnummer und Versicherungsart; dazu kannst du deine Wunschzeit ankreuzen. Wir rufen dich innerhalb von zwei Werktagen (Montag bis Freitag) zurück und suchen gemeinsam einen Termin, der in deinen Alltag passt.
Erster Termin
Wir erheben gemeinsam einen Befund: was dir im Alltag gerade schwerfällt, was gut geht und was du dir vornimmst. Daraus legen wir die Ziele fest, an denen wir in den folgenden Terminen arbeiten.
Häufige Fragen zum Ablauf
Brauche ich ein Rezept?
Ja. Für eine Behandlung bei uns brauchst du eine Heilmittelverordnung deiner Ärztin oder deines Arztes, das Rezept auf dem Formular „Muster 13“. Ohne Verordnung können wir die Behandlung nicht über deine Krankenkasse abrechnen.
Wer darf Ergotherapie verordnen?
Verordnen dürfen alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, wenn sie die Behandlung fachlich überwachen, leiten und beenden können. Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen das nicht — für sie gilt eine eigene Heilmittel-Richtlinie ohne Ergotherapie.
Was kostet Ergotherapie?
Mit einer Kassenverordnung zahlst du als gesetzlich versicherte Erwachsene oder versicherter Erwachsener eine Zuzahlung von 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung gilt nach § 32 Abs. 2 SGB V für Versicherte ab 18 Jahren. Erreichen deine Zuzahlungen im Kalenderjahr die Belastungsgrenze von 2 Prozent deiner Bruttoeinnahmen (bei chronischer Erkrankung 1 Prozent), befreit dich deine Krankenkasse auf Antrag für den Rest des Jahres. Für Kinder und Jugendliche unter 18 fällt keine Zuzahlung an, mehr dazu unter Kinder und Jugendliche.
Wie schnell muss ich mit der Behandlung beginnen?
Spätestens 28 Kalendertage nach Ausstellung deiner Verordnung. Ist ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, sind es 14 Kalendertage. Verstreicht die Frist, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit, und du brauchst ein neues Rezept. Das Gleiche gilt, wenn die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen wird, ohne dass ein Grund auf der Verordnung vermerkt ist. Bei bestimmten schweren, dauerhaften Erkrankungen kann außerdem ein langfristiger Heilmittelbedarf festgestellt werden — dann fallen Folgeverordnungen für deine Ärztin oder deinen Arzt nicht unter die übliche Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Was ist eine Blankoverordnung?
Bei einer Blankoverordnung legt deine Ärztin oder dein Arzt nur Diagnose und grundsätzliche Notwendigkeit für Ergotherapie fest. Möglich ist das seit dem 1. April 2024 für die Diagnosegruppen SB1 (Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten), PS3 (wahnhafte und affektive Störungen sowie Abhängigkeitserkrankungen) und PS4 (demenzielle Syndrome). Welches Heilmittel wir einsetzen und wie oft und wie lange wir behandeln, legen wir dann innerhalb der Verordnung fest. Eine Blankoverordnung gilt längstens 16 Wochen.
Was bringe ich zum ersten Termin mit?
Am wichtigsten ist deine Heilmittelverordnung. Halte sie schon beim Anruf bereit: Die Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen, und wir suchen dir einen Termin in dieser Frist. Hast du noch keine, sag uns das am Telefon, dann klären wir gemeinsam, wie es weitergeht.
Was passiert beim ersten Termin?
Wir erheben gemeinsam einen Befund: was dir im Alltag gerade schwerfällt, was gut geht und was du dir vornimmst. Daraus legen wir die Ziele fest, an denen wir in den folgenden Terminen arbeiten. Wie viele Termine insgesamt sinnvoll sind, richtet sich nach einem Richtwert aus dem Heilmittelkatalog — er ist eine Orientierung, keine feste Grenze. Hat deine Ärztin oder dein Arzt auf der Verordnung „Therapiebericht“ angekreuzt, schicken wir ihr oder ihm nach der Behandlung einen kurzen Bericht über den Verlauf.
Kann ich einen Termin verschieben?
Sag uns so früh wie möglich Bescheid, wenn ein Termin nicht passt; dann suchen wir gemeinsam einen neuen.
Bereit für den ersten Schritt?
Sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt über eine Verordnung, oder melde dich direkt bei uns, telefonisch oder über die Terminanfrage; auf eine Terminanfrage rufen wir dich innerhalb von zwei Werktagen (Montag bis Freitag) zurück. Einen Überblick über unsere Leistungen findest du unter Leistungen; Ärztinnen und Ärzte finden ergänzende Hinweise, etwa zur Blankoverordnung, unter Für Ärzte.