Ergotherapie für Kinder und Jugendliche: Entwicklung und Alltag
Wenn sich dein Kind in einzelnen Bereichen langsamer entwickelt als erwartet oder Alltagsaufgaben wie Anziehen, Basteln oder Schreiben deutlich schwerfallen, kann deine Kinderärztin oder dein Kinderarzt Ergotherapie verordnen. Bei ergo4me in Erfurt arbeiten wir mit Kindern und Jugendlichen an Entwicklung, Fein- und Grafomotorik, Wahrnehmung sowie Konzentration und Aufmerksamkeit, auf ärztliche Verordnung.
Für wen Ergotherapie bei Kindern und Jugendlichen gedacht ist
Ergotherapie für Kinder und Jugendliche wird verordnet, wenn sich in einem oder mehreren dieser Bereiche Schwierigkeiten zeigen:
- Entwicklungsverzögerung: dein Kind erreicht einzelne Entwicklungsschritte später als altersüblich.
- Fein- und Grafomotorik: Schwierigkeiten beim Basteln, beim Umgang mit Besteck oder beim Schreibenlernen.
- Wahrnehmung: dein Kind nimmt Reize wie Berührung, Bewegung oder Gleichgewicht ungewöhnlich wahr.
- Konzentration und Aufmerksamkeit: deinem Kind fällt es schwer, bei einer Aufgabe zu bleiben.
Diese Beschreibung ersetzt keine ärztliche Diagnose. Ob und welches Heilmittel zu deinem Kind passt, entscheidet die Kinderärztin, der Kinderarzt oder eine andere behandelnde Praxis.
Was Ergotherapie bei deinem Kind konkret tut
In der Ergotherapie schauen wir gemeinsam mit dir und deinem Kind, welche Alltagshandlungen gerade schwerfallen, und arbeiten Schritt für Schritt daran. Welche Übungen wir wählen, richtet sich nach der Verordnung und danach, was deinem Kind im Alltag gerade schwerfällt. Für Kinder mit einer umschriebenen Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen (UEMF) empfiehlt die AWMF-S3-Leitlinie aufgabenorientierte ergotherapeutische Verfahren.
Feinmotorik, Wahrnehmung, Konzentration und Selbstständigkeit im Alltag stehen im Mittelpunkt. Wir beziehen dich als Elternteil ein und besprechen, wie sich Übungen in Familie, Kindergarten oder Schule einbauen lassen, mit dem Ziel, dass dein Kind seinen Alltag dort Schritt für Schritt besser bewältigt.
Der Weg zur Verordnung für dein Kind
Die Verordnung für dein Kind stellt in der Regel die Kinderärztin oder der Kinderarzt aus, je nach Beschwerdebild auch die Hausärztin oder der Hausarzt. Die Verordnung kommt auf dem Formular Muster 13; die Behandlung muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung beginnen, bei dringlichem Bedarf innerhalb von 14 Tagen. Bis zum 18. Geburtstag zahlst du für die Ergotherapie deines Kindes keine gesetzliche Zuzahlung.
Häufige Fragen zur Ergotherapie für Kinder und Jugendliche
Was ist Ergotherapie für Kinder und Jugendliche?
Eine Behandlung, die ansetzt, wenn sich die Entwicklung deines Kindes verzögert oder einzelne Fähigkeiten wie Fein- und Grafomotorik, Wahrnehmung oder Konzentration hinter dem Alterstypischen zurückbleiben. Sie erfolgt auf ärztliche Verordnung.
Wer stellt die Verordnung für mein Kind aus?
In der Regel die Kinderärztin oder der Kinderarzt, je nach Beschwerdebild auch die Hausärztin oder der Hausarzt.
Muss ich für die Ergotherapie meines Kindes zuzahlen?
Nein. Bis zum 18. Geburtstag zahlst du für die Ergotherapie deines Kindes keine gesetzliche Zuzahlung.
Wie läuft die Behandlung ab?
Wir schauen gemeinsam mit dir und deinem Kind, welche Alltagshandlungen gerade schwerfallen, und arbeiten Schritt für Schritt daran, meist mit Übungen, die du mit deinem Kind zu Hause weiterführen kannst.
Weiterlesen
- Kopf und Alltag
Hirnleistungstraining für Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Planung.
- Leistungen
alle Heilmittel der Ergotherapie im Überblick.
- Ablauf
Rezept, Fristen und erster Termin.
Passt Ergotherapie zu deinem Kind?
Sprich mit der Kinderärztin, dem Kinderarzt oder einer anderen behandelnden Praxis über eine Verordnung, oder melde dich direkt bei uns. Wenn du unsicher bist, ob unser Angebot zum Anliegen deines Kindes passt, sag uns das am Telefon.
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